Zurück zur Übersicht Kalenderwoche 29: Montag, 18.07.2022 bis Sonntag, 24.07.2022

Montag
18
JUL

16.15 Uhr

Stiften, Spenden, Sammeln – eine universelle kulturelle und soziale Praxis?

Die nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung: ein Überblick über ihre Entwicklungsgeschichte und den aktuellen Streit um ihre rechtliche Einordnung

Stiften, Spenden, Sammeln in der Longue Durée

Prof. Dr. Stefan Geibel, Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Eine nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung ist eine Stiftung, die einer Rechtspersönlichkeit entbehrt und eines sog. Stiftungsträgers bedarf, der die ihm vom Stifter übertragenen Vermögensgegenstände zu dem vom Stifter bestimmten Zweck verwaltet. Vor dem 19. Jahrhundert waren alle Phänomene, die man heute als Stiftungen qualifizieren würde (z.B. bestimmte pia corpora, Spitäler oder Klöster), aber erst ab dem späten Mittelalter allmählich als solche bezeichnet wurden, notwendig nichtrechtsfähige Stiftungen, weil ein Konzept der rechtsfähigen Stiftung als Rechtsperson noch unbekannt war. Viele deutsche juristische Fakultäten waren im 19. Jahrhundert mit den Fällen des Kunstinstituts Städel und des Waisenhauses Blum befasst. Im Zuge dieser Fälle und ausgehend von den Werken von Mühlenbruch, Heise und von v. Savigny setzte sich erst allmählich die Auffassung durch, dass die Stiftung neben der Korporation die zweite Form einer Rechtsperson sei und zu Zwecken errichtet werden könne, die über religiöse Zwecke und Wohltätigkeitszwecke hinausgehen, dass aber diese Rechtspersönlichkeit nicht allein auf privater Disposition beruhen könne, sondern der staatlichen Genehmigung bedürfe. Aus alledem wurde allerdings nicht der Schluss gezogen, dass Stiftungen stets und nur in dem Kleid einer juristischen Person errichtet werden dürfen. Vielmehr hat die Rechtsform der nichtrechtsfähigen Stiftungen die gesetzliche Einführung der §§ 80-88 BGB überdauert, ihre Zahl übersteigt in Deutschland die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen um das Fünffache. Bis heute ist allerdings die rechtliche Einkleidung nichtrechtsfähiger Stiftungen noch immer nicht vollständig geklärt, insbesondere ob man sie als Treuhandstiftung oder mittels einer Schenkung unter Auflagen (donatio sub modo) qualifizieren kann.

Adresse

Neue Universität

Hörsaal 07

Grabengasse 3

69117 Heidelberg

Homepage Veranstaltung

https://www.soz.uni-heidelberg.de/stiftenspendensammeln/

Veranstalter

Forschungsstelle Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen

Homepage Veranstalter

https://www.soz.uni-heidelberg.de/forschungsstelle-csi-2/

Kontakt

Forschungsstelle Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen

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https://www.soz.uni-heidelberg.de/stiftenspendensammeln/

Alle Termine der Veranstaltung 'Stiften, Spenden, Sammeln – eine universelle kulturelle und soziale Praxis?':

Montag, 30. Mai 2022, 16.15 Uhr

Erinnern, das Leben rettet

Dr. Tetiana Pastushenko, Universität Kiew (Ukraine)

Montag, 04. Juli 2022, 16.15 Uhr

Inschriften als dokumentarische Hauptquellen zum vormodernen indischen Stiftungswesen

Prof. Dr. Annette Schmiedchen, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Asien- und Afrikawissenschaften

Montag, 18. Juli 2022, 16.15 Uhr

Die nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung: ein Überblick über ihre Entwicklungsgeschichte und den aktuellen Streit um ihre rechtliche Einordnung

Prof. Dr. Stefan Geibel, Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht