Montag | 16.15 Uhr | Stiften, Spenden, Sammeln – eine universelle kulturelle und soziale Praxis? Die nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung: ein Überblick über ihre Entwicklungsgeschichte und den aktuellen Streit um ihre rechtliche Einordnung Stiften, Spenden, Sammeln in der Longue Durée Prof. Dr. Stefan Geibel, Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Eine nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung ist eine Stiftung, die einer Rechtspersönlichkeit entbehrt und eines sog. Stiftungsträgers bedarf, der die ihm vom Stifter übertragenen Vermögensgegenstände zu dem vom Stifter bestimmten Zweck verwaltet. Vor dem 19. Jahrhundert waren alle Phänomene, die man heute als Stiftungen qualifizieren würde (z.B. bestimmte pia corpora, Spitäler oder Klöster), aber erst ab dem späten Mittelalter allmählich als solche bezeichnet wurden, notwendig nichtrechtsfähige Stiftungen, weil ein Konzept der rechtsfähigen Stiftung als Rechtsperson noch unbekannt war. Viele deutsche juristische Fakultäten waren im 19. Jahrhundert mit den Fällen des Kunstinstituts Städel und des Waisenhauses Blum befasst. Im Zuge dieser Fälle und ausgehend von den Werken von Mühlenbruch, Heise und von v. Savigny setzte sich erst allmählich die Auffassung durch, dass die Stiftung neben der Korporation die zweite Form einer Rechtsperson sei und zu Zwecken errichtet werden könne, die über religiöse Zwecke und Wohltätigkeitszwecke hinausgehen, dass aber diese Rechtspersönlichkeit nicht allein auf privater Disposition beruhen könne, sondern der staatlichen Genehmigung bedürfe. Aus alledem wurde allerdings nicht der Schluss gezogen, dass Stiftungen stets und nur in dem Kleid einer juristischen Person errichtet werden dürfen. Vielmehr hat die Rechtsform der nichtrechtsfähigen Stiftungen die gesetzliche Einführung der §§ 80-88 BGB überdauert, ihre Zahl übersteigt in Deutschland die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen um das Fünffache. Bis heute ist allerdings die rechtliche Einkleidung nichtrechtsfähiger Stiftungen noch immer nicht vollständig geklärt, insbesondere ob man sie als Treuhandstiftung oder mittels einer Schenkung unter Auflagen (donatio sub modo) qualifizieren kann. Adresse Neue Universität Hörsaal 07 Grabengasse 3 69117 Heidelberg Homepage Veranstaltung https://www.soz.uni-heidelberg.de/stiftenspendensammeln/ Veranstalter Forschungsstelle Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen Homepage Veranstalter https://www.soz.uni-heidelberg.de/forschungsstelle-csi-2/ Kontakt Forschungsstelle Centrum für Soziale Investitionen und Innovationen Kontakt URL https://www.soz.uni-heidelberg.de/stiftenspendensammeln/ Alle Termine der Veranstaltung 'Stiften, Spenden, Sammeln – eine universelle kulturelle und soziale Praxis?': Montag, 30. Mai 2022, 16.15 Uhr Dr. Tetiana Pastushenko, Universität Kiew (Ukraine) Montag, 04. Juli 2022, 16.15 Uhr Inschriften als dokumentarische Hauptquellen zum vormodernen indischen Stiftungswesen Prof. Dr. Annette Schmiedchen, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Asien- und Afrikawissenschaften Montag, 18. Juli 2022, 16.15 Uhr Die nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung: ein Überblick über ihre Entwicklungsgeschichte und den aktuellen Streit um ihre rechtliche Einordnung Prof. Dr. Stefan Geibel, Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht |